OB fordert Erhalt des Insolvenzgerichts

Der Wetzlarer Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) hat sich bei der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) für den Erhalt des Wetzlarer Insolvenzgerichts stark gemacht. Ein Referentenentwurf auf Bundesebene sieht vor, dass Insolvenzgerichte künftig auf einen Standort am Landgerichtssitz konzentriert werden sollen.

Das würde für das Wetzlarer Insolvenzgericht die Umsiedlung nach Limburg bedeuten. Wagner sieht darin eine Schwächung des Oberzentrums Wetzlar, die nicht hingenommen werden könne. Es habe bereits eine Reihe von Verlagerungen von Landesdienststellen zum Nachteil der Stadt Wetzlar gegeben, wie den Umzug des Amtes für Bodenmanagements nach Marburg und des Arbeitsgerichts nach Gießen. Auch das Staatliche Schulamt Wetzlar-Weilburg sei vor längerer Zeit in Weilburg konzentriert worden.

 

„Es ist Aufgabe des Landes, seine mittelhessischen Oberzentren möglichst gleich zu behandeln und eine Schwächung des Oberzentrums Wetzlar zu verhindern“, schreibt Wagner in einem Brief an die Justizministerin. Eine Verordnung des hessischen Justizministeriums könnte auch bei der neuen Rechtslage festlegen, dass Wetzlar für die Insolvenzverfahren im gesamten Landgerichtsbezirk zuständig sein kann.

 

Zudem sprächen auch wirtschaftliche Argumente für den Erhalt und Ausbau des Insolvenzgerichts in Wetzlar. So seien im Lahn-Dill-Kreis mit dem Schwerpunkt Wetzlar mehr Unternehmen ansässig als in Limburg-Weilburg, die im Insolvenzfall auf ein möglichst räumlich nahes Insolvenzgericht angewiesen wären. Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse übersteige mit Blick auf die Privatinsolvenzen, für die das Gericht auch zuständig ist, die Zahl im benachbarten Landkreis. Wagner: „Daher plädiere ich mit Nachdruck dafür, dass das Land Hessen Verantwortung für den Gerichtsstandort Wetzlar und das hiesige Oberzentrum übernimmt.“

 

Beim Wetzlarer Amtsgericht sind rund zehn Personalstellen mit Insolvenzverfahren betraut.

 

Bild und Text: Stadt Wetzlar.