Wahlschein online beantragen

Zur Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und wahlberechtigter Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

 

Diese Möglichkeit am Wahltag ist allerdings an folgende Bedingung gebunden:

 

Abwesenheit am Wahltag aus wichtigem Grund oder Verlegung der Wohnung in einen anderen Wahlbezirk

a) innerhalb der Gemeinde

b) außerhalb der Gemeinde,

wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt ist oder

berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, eine körperliche Beeinträchtigung oder ein sonstiger körperlicher Zustand, so dass der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

 

Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

 

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

 

 

Hier können Sie den Wahlschein online beantragen...

 

Text: Stadt Wetzlar / Bild: Pixabay