Seit einigen Tagen liegt die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2016 vor. Damit hat die Aufsichtsbehörde der Dom- und Goethestadt, die aufgrund des Einbruches bei dem Gewerbesteueraufkommen einen Ertragsrückgang gegenüber dem zunächst für 2015 unterstellten Aufkommen von rund 8,5 Mio. € prognostizieren muss (Rückgang auf 25 Mio. €), nun doch noch grünes Licht gegeben.
Damit entfällt die vorläufige Haushaltsführung und auch die sogenannten freiwilligen Leistungen können – wenn auch um 10% abgesenkt – ausgeschüttet werden. Damit haben die Vereine und Verbände – gerade in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales – nunmehr Planungssicherheit.
Wie Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) erklärte, war dies keineswegs einfach. Zum einen kann man nicht ohne weiteres bei einem unveränderten Aufgabenbestand einen Ertragsausfall in dieser Größenordnung kompensieren und zum anderen galt es, der Aufsichtsbehörde Wege aufzuzeigen, wie die Stadt möglichst im Jahr 2017, spätestens aber 2018 ein in Ertrag und Aufwand ausgeglichenes Zahlenwerk vorlegen kann.
Wir haben uns, so der OB für einen harten Schnitt und das Ziel, nun im Jahr 2017 den Ausgleich darzustellen entschieden. Zum einen erwartet Wagner wieder ein leichtes Aufwachsen des Gewerbesteueraufkommens auf rund 28 Mio. € im laufenden Jahr mit entsprechender Tendenz für 2017. Zum anderen sind die von der Stadtverordnetenversammlung im Zuge des vor einigen Wochen herbeigeführten Ergänzungsbeschlusses zum Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Kürzungen bei nahezu allen Aufwandspositionen vorzunehmen. Zudem stehen Gebührenhaushalte auf dem Prüfstand und die Stadt wird nicht umhin kommen, die Grundsteuer B deutlich anzuheben. 590 Hebesatzpunkte sind nach der Entscheidung der Stadtverordneten notwendig. Damit bleibt Wetzlar unter vergleichbaren Städten (Rüsselsheim 800 v.H., Gießen 600 v.H., Hanau plant 595).
Wie Wagner weiter ausführte müsse die Stadt aber dringend über den Haushaltsausgleich hinaus Erträge erwirtschaften, um die angesichts der seit 2008 nicht mehr ausgeglichenen Haushalte aufgelaufenen Kassenkreditverbindlichkeiten (rund 58 Mio. €) zurückzahlen und ferner Beiträge zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in die Infrastruktur tätigen zu können. Ansonsten würden die Belastungen auf die Kinder und Enkelgenerationen verschoben. Dies jedoch sei nicht hinnehmbar.
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