Die seit 2011 in Wetzlar amtierende Koalition aus SPD, Grünen und den Freien Wählern wird fortgesetzt. Dazu haben die drei Koalitionspartner einen Koalitionsvertrag ausgehandelt, der zeitgleich in getrennten Parteitagen bzw. Mitglieder-versammlungen angenommen wurde.
Für die SPD betonte Stadtverbandsvorsitzender Manfred Wagner, dass die Delegiertenkonferenz den Koalitionsvertrag bei lediglich einer Gegenstimme aber ohne Enthaltungen mit überwältigender Zustimmung angenommen habe. Dies bestätige die hohe inhaltliche Übereinstimmung der drei Koalitionsfraktionen. Für die SPD hatten Oberbürgermeister Manfred Wagner, Fraktionsvorsitzender Jörg Kratkey und Partnerschaftsdezernent Karlheinz Kräuter die Koalitionsverhandlungen geführt.
Inhaltlich werde der Schwerpunkt weiterhin auf die Teilhabe der Wetzlarer an den kommunalpolitischen Willensbildungsprozessen gelegt. In finanzieller Hinsicht führe wegen der wegbrechenden Steuereinnahmen nichts an einer Fortsetzung des konsequenten Haushaltkonsolidierungsprozesses vorbei. Für den Stadtbezirk Altenberger Straße/Dalheim werde gemeinsam mit Bund und Land das Projekt „Soziale Stadt“ aufgelegt und umgesetzt, mit dem die Stadt schon im Westend und in Niedergirmes positive Erfahrungen sammeln konnte. Daneben werde der Weg der Integration derjenigen Menschen, die ein Bleiberecht in der Stadt haben, mittels konkreter Maßnahmen weiter fortgesetzt.
Festgelegt ist auch der Erhalt des Freibades am bisherigen Standort. Darüber hinaus enthält der Koalitionsvertrag eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die zu einer positiven Weiterentwicklung der Stadt Wetzlar beitragen.
Für den letztes Jahr zum Oberbürgermeister gewählten Bürgermeister Manfred Wagner (SPD) soll der hauptamtliche Stadtrat Harald Semler (FW) zum Bürgermeister gewählt werden. Für die frei werdende hauptamtliche Stadtratsstelle liegt das Vorschlagsrecht bei der SPD. Vorgeschlagen wird dafür der Fraktionsvorsitzende Jörg Kratkey. Welche Veränderungen es im Dezernatszuschnitt geben wird, wird vom Oberbürgermeister im Rahmen seiner Dezernatsverteilungskompetenz entschieden.
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