Kita-Streik:                                               Gebührenerstattung für betroffene Eltern

Bürgermeister Manfred Wagner hat in der Sitzung des Stadtparlaments am 8. Juni 2015 darüber berichtet, dass nach einer nochmaligen Bewertung durch das Rechtsamt der Stadt die Eltern, die während des Streiks der Erzieherinnen und Erzieher für die Betreuung ihrer  Kinder keine Notgruppe in den städtischen Einrichtungen in Anspruch nehmen konnten und damit die Betreuung selbst organisieren mussten, die gezahlten Gebühren anteilig zurück erhalten werden. 

Danach ist dies ist mit dem Ortsrecht der Stadt Wetzlar vereinbar und einer Satzungsänderung bedarf es entgegen erster Einschätzungen nicht. Dies gelte auch für die nicht in Anspruch genommene Mittagsverpflegung.

 

Zum Procedere merkte Wagner an, dass sich das Jugendamt derzeit um ein möglichst aufwandsarmes Verfahren bemühe. Die Erstattungen sollten dann vorgenommen werden, wenn die Tarifauseinandersetzungen endgültig abgeschlossen seien.

 

Im Übrigen stellte der Bürgermeister der Stadtverordnetenversammlung in Aussicht, dass die zuständigen Ausschüsse des Parlaments zu gegebener Zeit eine Vorlage erhalten sollen, mit der insbesondere über die Auswirkungen des Arbeitskampfes, die Zahl der in Notgruppen betreuten sowie der nicht betreuten Kinder und die Gesamtsumme der durch den Streik nicht ausgezahlten Arbeitsentgelte, berichtet wird.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0