So nicht mit Mittelhessen:                                 Kritik am kommunalen Finanzausgleich

Massive Kritik übten die Kommunalpolitiker aus den Städten und Gemeinden sowie den Gremien des Lahn-Dill-Kreises an der von der schwarz-grünen  Landesregierung vorgesehenen Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs.


Vorangegangen war die Entscheidung des Staatsgerichtshofes, der auf der Grundlage einer Klage der Stadt Alsfeld das hessische Finanzausgleichsgesetz  als verfassungswidrig erklärt hatte. 

Der Grund: Die Vogelsbergstadt hatte sich  gegen die von der früheren CDU/FDP Landtagsmehrheit - und mit den Stimmen der heimischen Abgeordneten der Koalition - vorgenommene Kürzung der Ausgleichsmasse um jährlich rund 350 Mio. zur Wehr gesetzt. Der Staatsgerichtshof hatte dem Land in der Folge aufgegeben, den Finanzausgleich an den tatsächlichen Bedarfen der kommunalen Familie zu orientieren und dabei die zur Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung notwendigen finanziellen Freiräume zu berücksichtigen.

 

Zwar hat der Staatsgerichtshof offen gelassen, ob die auf der Basis einer Bedarfsanalyse zu ermittelnde Ausgleichsmasse größer oder kleiner des bisherigen Betrages auszufallen hat, doch weiß man auf allen kommunalpolitischen Ebenen, dass die Belastungen in den vorangegangenen Jahren enorm gestiegen sind. Alleine durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter Dreijährigen ist in diesem Produktbereich die Unterdeckung im gesamten Landkreis Lahn-Dill seit dem Jahr 2009 von 28,3 Mio. € auf mehr als 45,2 Mio. € angestiegen. Wetzlar weist nach Abzug der Elternbeiträge und der Erstattungsleistungen des Landes ein Defizit in diesem Bereich in Höhe von 10,5 Mio. € aus. Und dies trotz der 2014 und zum Jahresbeginn 2015 vorgenommenen Erhöhung der Entgelte. Folglich deckt das gesamte Aufkommen aus der Grundsteuer B, die auf Geheiß der Landesregierung im Falle eines unausgeglichenen Haushalts anzuheben ist, mit ihren 9 Mio. € nicht das Kita-Defizit ab, machte Bürgermeister Manfred Wagner deutlich.

 

Während die kommunalen Spitzenverbände den Bedarf der hessischen Kommunen und Landkreise mit rund 4,5 Mrd. € pro Jahr ermittelt haben, kommt der hessische Finanzminister nach nur bedingt transparenten Rechenoperationen auf annähernd 4 Mrd. € als Bedarf. Damit errechnet er trotz veränderter Belastungslage in etwa auf die Summe, die bisher bereit stand. Allerdings beinhaltet dieser Betrag einen Anteil, der dem sogenannten „Übergangsfonds“ zugeordnet ist und wie es der Name bereits sagt, nicht dauerhaft zur Verfügung steht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, so Wetzlars Bürgermeister.

 

In der von Bürgermeister Frank Inderthal moderieten Runde wurden noch weitere Kritikpunkte an dem Finanzverteilungspapier der Landtagsmehrheit angeprangert. Landrat Wolfgang Schuster machte deutlich, dass gerade die mittelhessischen Landkreise Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Gießen im Vergleich zu den Gemeindeverbünden in Süd- und Nordhessen mit einer dramatischen Verschlechterung der Ausgleichszahlungen rechnen müssen. Wenn dies nicht korrigiert wird, dann wirkt sich das dramatisch auf die Aufgabenerledigung, die Sicherung der Infrastruktur und die Umlagebelastungen der Landkreise aus. Dies können und werden wir nicht hinnehmen, so Schusters Botschaft an die Adresse der beiden Koalitionsabgeordneten Michael Reul, Gelnhausen (CDU) und Mürvet Öztürk (Bündnis 90/Die Grünen, die als einzige heimische Abgeordnete aus dem schwarz-grünen Lager anwesend war.

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