Asylkonferenz lässt Fragen offen:                         Land muss für Komplettfinanzierung sorgen

Wenn im Rahmen der von der hessischen Landeregierung durchgeführten Asylkonferenz von allen Beteiligten die Botschaft ausging, dass Menschen, die bei uns Schutz suchen, willkommen sind, dann ist das richtig und wichtig. 


Wenn man vor Ort die vom Land übertragene Aufgabenstellung umzusetzen und für eine menschenwürdige Unterbringung, eine gute soziale Betreuung und damit für die viel beschworene Willkommenskultur zu sorgen hat, dann gibt es das nicht für „lau“, so Wetzlars Bürgermeister und Sozialdezernent Manfred Wagner.


Dies haben die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände beim Asylgipfel mit Nachdruck deutlich gemacht. 

Es ist inakzeptabel, dass die kommunalen Gebietskörperschaften von dem hessischen Innenministerium über Finanzplanungserlasse unter weitgehender Missachtung der kommunalen Selbstverwaltung zu Steuererhöhungen und massiven Einsparungen gedrängt werden. Dies umso mehr, als der hessische Finanzminister bei der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs den Bedarf der Kommunen „herunterrechnet“ und der hessische Sozialminister auskömmliche Erstattungen zur Gestaltung der Flüchtlingsunterbringung an die kreisfreien Städte und Landkreise verweigert, obwohl die Kommunen hier Aufgaben des Landes wahrnehmen.


So belaufen sich im Landkreis Lahn-Dill die für die Unterbringung von Asylsuchenden nicht vom Land gedeckten Aufwendungen auf mehr als 5 Mio. €. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises, darunter auch Wetzlar, tragen diese Aufwendungen mittelbar – nämlich über die Kreisumlage.


Die vom Land zum Jahresbeginn vorgenommene Anhebung der Pauschalen um 15 % war ein erster, aber keineswegs ausreichender Schritt. Daher erheben die Städte und Landkreise zu recht die Forderung, dass die vom Bund zugesagten 37 Mio. € unverzüglich und vollumfänglich an die Kommunen weitergereicht werden.


In einem weiteren Schritt muss sich das Land zu Standards der Unterbringung und der Betreuung bekennen und darauf bezogen für eine auskömmliche Finanzierung sorgen. Dabei ist es für die Betroffenen vor Ort zunächst auch sekundär, dass das Land auf seine nicht auskömmliche Gegenfinanzierung durch den Bund verweist.


Die Kommunen, gerade aber auch die vielen Ehrenamtlichen vor Ort und die zu betreuenden Menschen dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Daher bedarf es schnell einer klaren Regelung, die den Asylsuchenden und Flüchtlingen ein Leben in Würde ermöglicht und den Integrationsprozess vorantreibt. Streitigkeiten wegen Flüchtlingszuweisungen und ihrer Finanzierung müssen ein Ende haben.

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