Stadt hilft Gewerbebetrieben

Foto: Pixabay.de
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Die Stadt Wetzlar möchte ihren Gewerbetreibenden in der aktuellen schwierigen Situation aufgrund der Corona-Pandemie unter die Arme greifen und bietet schnelle und unbürokratische Hilfe bei der Steuer an.

Das Kassen- und Steueramt räumt den gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen und Personen ohne großen Aufwand die Möglichkeit zur Stundung sowie Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer an.

 

„Es ist mir bewusst, dass einzelne Unternehmen Auftragsrückgänge bis zu 100 Prozent haben - bei weiterlaufenden Kosten. Daher bieten wir mit unseren städtischen Möglichkeiten schnelle Hilfe an", so Stadtkämmerer Jörg Kratkey (SPD).

 

Anträge auf Stundung von Gewerbesteuerzahlungen sowie Herabsetzungsanträge können mittels Formblatt gestellt werden. Sollte der Stadt jedoch ein bindender Bescheid eines Finanzamtes vorliegen, so muss der Antrag parallel auch beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Hierbei würde die Stadt jedoch den zu erwartenden Bescheid des Finanzamtes vorwegnehmen und die Vorauszahlung herabsetzen. Stundungen sollen zunächst für sechs Monate gelten – eine Verlängerung ist bei anhaltender Krisensituation in Absprache mit dem Kassen- und Steueramt möglich. In dem Zeitraum der Stundung werden ferner aus Billigkeitsgründen keinen Stundungszinsen erhoben. Bis auf weiteres werden auch keine Mahnläufe erfolgen, sondern gebührenfreie Zahlungserinnerungen versendet.

 

„Ich hoffe, dass wir damit einen Anteil an der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen gerade für unsere Unternehmen vor Ort leisten können", so der Stadtkämmerer.

 

Das Formular für die Beantragung einer zinslosen Stundung aufgrund der Corona-Pandemie sowie ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung steht auf der Internetseite der Stadt Wetzlar (www.wetzlar.de/stundung-herabsetzung) zur Verfügung.